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   OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08 (https://dejure.org/2008,12717)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.09.2008 - 2 LB 16/08 (https://dejure.org/2008,12717)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. September 2008 - 2 LB 16/08 (https://dejure.org/2008,12717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fremdenverkehrsabgabepflicht eines mittelbar Bevorteilten nach schleswig-holsteinischem Recht; Definition der mittelbar bevorteilten Person; Anforderungen an eine Gestaltung der Vorteilsstufen; Aufwand einer (Eigen)Gesellschaft einer Gemeinde als gemeindliche Aufwendung ...

  • Judicialis

    KAG SH § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 10
    Aufwendungen; Fremdenverkehrsabgabe; Fremdleistungskosten; Gewinnstufe; Maßstab; mittelbar Bevorteilter; Vorteilssatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 397
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 LB 40/05

    Fremdenverkehrsabgabe; Inanspruchnahme einer privatrechtlichen GmbH;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08
    Der von einer (Eigen)Gesellschaft betriebene Aufwand ist nicht - gleichzeitig - Aufwand der zur Abgabenerhebung berechtigten Gemeinde (wie Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

    Auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2006 und damit für dieses Verfahren geltenden Fassung des § 10 KAG sind berücksichtigungsfähig nur diejenigen Aufwendungen und Kosten, die der Gemeinde im Rahmen der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung ihrer öffentlichen Einrichtungen selbst entstehen (Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

    Der von ihr betriebene Aufwand ist deshalb nicht - gleichzeitig - Aufwand der zur Abgabenerhebung berechtigten Gemeinde (Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

    Diese betragsmäßig nicht bestimmte Verlustabdeckung ist nicht identisch und nicht kongruent mit den in § 10 Abs. 1 KAG a.F. angesprochenen Aufwendungen (Senatsurt. v. 26.04.2006 - 2 LB 40/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 2 S 505/93

    Fremdenverkehrsabgabe: zum mittelbaren Vorteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08
    Der engeren Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urt. v. 12.01.1995 - 2 S 505/93 -, VGHBW-Ls 1995, Beilage 4, B5 = BWGZ 1995, 215) folgt der Senat nicht.

    Sie steht bereits im Widerspruch zu anderen - dort (Urt. v. 12.01.1995 - 2 S 505/93 -, a.a.O.), zitierten - Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg.

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08
    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteile vom 04.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 -, a.a.O.), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem Anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH Bayern, Beschl. v. 12.06.2003 - 4 CS 02.1220 -, Kommunal-Praxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.09.1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik).

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof Bayern im Beschl. v. 14.10.2002 - 4 Z.B. 02.583 -(KommunalPraxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727) den Vermieter von Räumen, die dann als Bankfiliale genutzt werden, nicht als im ausreichenden Maße als mittelbar Bevorteilten gesehen hat, so erscheint dies inkonsequent.

  • VGH Bayern, 18.03.1998 - 4 B 95.3470
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08
    Mittelbare Vorteile haben solche Personen, die mit einem unmittelbar vom Fremdenverkehr Bevorteilten im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung Geschäfte tätigen oder Dienstleistungen erbringen (wie BayVGH, Urt. v. 18.03.1998 - 4 B 95.3470 -, ZKF 1998, 135).

    Mittelbare Vorteile haben solche Personen, die mit einem unmittelbar vom Fremdenverkehr Bevorteilten im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung Geschäfte tätigen oder Dienstleistungen erbringen (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.03.1998 - 4 B 95.3470 -, ZKF 1998, 135).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1997 - 2 S 3246/94

    Normenkontrolle einer Abwassersatzung: umlagefähige Kosten der öffentlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08
    Mittelbare Vorteile haben solche Personen, die mit einem unmittelbar vom Fremdenverkehr Bevorteilten im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung Geschäfte tätigen oder Dienstleistungen erbringen (wie BayVGH, Urt. v. 18.03.1998 - 4 B 95.3470 -, ZKF 1998, 135).

    Mittelbare Vorteile haben solche Personen, die mit einem unmittelbar vom Fremdenverkehr Bevorteilten im Rahmen der für den Fremdenverkehr notwendigen Bedarfsdeckung Geschäfte tätigen oder Dienstleistungen erbringen (vgl. BayVGH, Urt. v. 18.03.1998 - 4 B 95.3470 -, ZKF 1998, 135).

  • VGH Bayern, 12.06.2002 - 4 CS 02.1220
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08
    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteile vom 04.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 -, a.a.O.), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem Anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH Bayern, Beschl. v. 12.06.2003 - 4 CS 02.1220 -, Kommunal-Praxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.09.1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1998 - 6 A 10215/98

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht des Verpächters einer Kurklinik bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 2 LB 16/08
    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteile vom 04.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 -, a.a.O.), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem Anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH Bayern, Beschl. v. 12.06.2003 - 4 CS 02.1220 -, Kommunal-Praxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.09.1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2018 - 2 LB 24/16

    Gemeinnützigkeit befreit nicht von der Fremdenverkehrsabgabe

    Der Senat (vgl. Urteil vom 24. September 2009 - 2 LB 16/08 -, juris, LS 2 Rn. 24) ist bisher stets davon ausgegangen, dass derjenige, der geschäftliche Beziehungen zu einem unmittelbar Bevorteilten - und zwar mit ihm in dieser Eigenschaft - unterhält, eben durch diesen vermittelt und deshalb (nur) mittelbar bevorteilt ist.

    Daraus folgt z.B., dass ein Notar, der einen Vertrag zu einem Gegenstand beurkundet, der ein den Fremdenverkehr berührendes Projekt betrifft, einen mittelbaren Vorteil erhält (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1995 - 2 L 220/95 u.a. -, juris Rn. 17, 19), ebenso derjenige, der Waren liefert oder Leistungen erbringt, die einem anderen dann die Leistung an einen Touristen ermöglichen (VGH München, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 4 CS 02.1220 -, KommunalPraxis BY 2003, 26 = BayVBl. 2003, 727: Vermietung von Räumen zur Nutzung als Massagepraxis oder als Apotheke oder als Arztpraxis ; OVG Koblenz, Urteil vom 22. September 1998 - 6 A 10215/98 -, DÖV 1999, 215 = NVwZ-RR 1999, 270: Verpächter einer Kurklinik; vgl. zum Ganzen: Senatsurteil vom 24. September 2009 a.a.O.).

    Dabei sind nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris, Rn. 27) an die Gestaltung der Vorteilstufen keine überzogenen rechtlichen Anforderungen zu stellen.

    Verwendet die Gemeinde einen abgabenrechtlich feststehenden Begriff, der zudem auch vom Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der übrigen Oberverwaltungsgerichte definiert ist (vgl. Senatsurteil vom 24. September 2009, a.a.O., juris, Rn. 20 ff.), ist eine Regelung wie die des § 8 Abs. 2 lit c i.V.m. der Anlage 3 der FVS widersprüchlich.

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 LC 393/08

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht von Vermietern und Verpächtern beim Überlassen von

    Nach der allgemeinen Lebenserfahrung begründet bereits eine solche Verbindung erhöhte Gewinn- und Verdienstmöglichkeiten (in diesem Sinne auch OVGSH, Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - NVwZ-RR 2009, 397, juris; wohl auch BayVGH, Urteil vom 5.12.2006 - 4 B 05.3119 - juris; BayVGH, Beschluss vom 12.6.2002 - 4 CS 02.1220 - juris; BayVGH, Urteil vom 18.3.1998 - 4 B 95.3470 - ZKF 1998, 135, juris; a. A. wohl VGHBW, Urteil vom 12.1.1995 - 2 S 505/93 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

    Nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Landesrecht wird die Tourismusabgabepflicht sowohl durch das Vorliegen eines unmittelbaren, als auch eines - nur - mittelbaren Vorteils ausgelöst (vgl. Senatsurteile vom 4. Oktober 1995 - 2 L 220/95 - Rn. 17, 19, juris und vom 24. September 2008 - 2 LB 16/08, LS 1, Rn. 10, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach

    Nach der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts kann die Bemessung der die Beitragserhebung rechtfertigenden Vorteile im Rahmen des Fremdenverkehrsbeitragsrechts nur nach einem an der Wahrscheinlichkeit orientierten Maßstab vorgenommen werden, weil die durch den Fremdenverkehr ermöglichte Steigerung des Umsatzes bzw. Gewinns nicht genau anhand eines Wirklichkeitsmaßstabs festgestellt werden kann (Nds. OVG, Urteil vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45; in diesem Sinne wohl auch Urteile vom 17.3.1997 - 9 K 1912/95 - NSt-N 1997, 218 und vom 13.11.1990 - 9 K 11/89 - NVwZ-RR 1992, 40, 42 und - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch Urteil vom 26.2.2002 - 9 K 2694/99 - ZKF 2002, 205 f., juris Rdn. 5; Beschluss vom 11.9.2007 - 9 ME 119/07 - NVwZ-RR 2008, 135 LS., juris Rdn. 17; OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 23.8.2000 - 2 L 226/98 - NordÖR 2001, 221, juris Rdn. 44, vom 20.3.2002 - 2 K 4/00 - NordÖR 2002, 453, juris Rdn. 22, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43 und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; SächsOVG, Urteil vom 29.1.2003 - 5 D 11/01 - LKV 2004, 83 ff., hier zitiert nach juris Rdn. 68).

    Erst wenn die Vorteilslage innerhalb einer Beitragsgruppe oder im Verhältnis der Beitragsgruppen zueinander unter keinem Gesichtspunkt als im Wesentlichen gleich angesehen werden kann, insbesondere wenn die Vorteilseinschätzung willkürlich erscheint, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit vor (Urteile vom 13.12.2006 - 9 KN 180/04 - NSt-N 2007, 43, 45 und vom 13.11.1990 - 9 L 156/89 - NVwZ-RR 1992, 45, 47; s. auch OVG SH, Urteile vom 4.10.1995 - 2 L 220 und 222/95 - KStZ 1997, 93, 94 f., vom 22.12.1999 - 2 L 134/98 - ZKF 2000, 89, juris Rdn. 12, vom 22.6.2004 - 14 A 280/02 - juris Rdn. 43, vom 17.3.2008 - 2 LB 40/07 - NordÖR 2008, 281, juris Rdn. 28 ff., und vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rdn. 27; VGH BW, Urteil vom 6.11.2008 - 2 S 669/07 - juris Rdn. 36; Lichtenfeld in Driehaus, KAG, Kommentar, Band III, Stand Oktober 2008, § 11 Rdn. 115).

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13

    Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar;

    Dabei genügt eine angenäherte Verhältnismäßigkeit, die einer sich aus der Lebenserfahrung ergebenden pauschalierten Wahrscheinlichkeit Rechnung trägt (Senatsurteil vom 13.12.2006, a.a.O., Rn. 47; vgl. auch OVG Schl.-Holst., Urteil vom 24.9.2008 - 2 LB 16/08 - juris Rn. 27; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.1.2009 - 2 S 952/08 - juris Rn. 26; vom 22.8.2012 - 2 S 2925/11 - juris Rn. 48).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

    Für die Gestaltung der Vorteilsstufen genügt eine angenäherte Verhältnismäßigkeit, die einer sich aus der Lebenserfahrung ergebenden pauschalierten Wahrscheinlichkeit Rechnung trägt (vgl. Urteil des Senats vom 24. September 2008 - 2 LB 16/08 -, juris Rn. 27).
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